Energieberatung nach BAFA/KFW und freie Energieberatung
Eine Energieberatung für Bestandsgebäude sollte die Grundlage für jedwege energetische Sanierung, auch für Einzelmaßnahmen, wie z.B. den Fenstertausch oder die Fassadendämmung. Man unterscheidet eine Energieberatung nach BAFA / KfW Richtlinien (die ehemalige Vor-Ort Energieberatung) und eine freie Energieberatung.
Der erste Schritt bei jeder Energieberatung ist eine sorgfältige und fachkundige Aufnahme der Gebäudehülle (Bauteildicken, Baustoffe), der energetischen Schwachstellen der Gebäudehülle (Wärmebrücken, Luftdichtheit) und der Anlagentechnik (Heizung, Warmwasser, Leitungen, Lüftung). Wenn dieser Schritt nicht ordnungsgemäß ausgeführt wird, dann ist jede nachfolgende Berechnung unseriös.
Auf Basis der gewonnen Daten wird der energetische IST-Zustand des Gebäudes ermittelt und mit den Anforderungen der aktuellen gesetzlichen Grundlagen vergleichen. Das Gebäude wird in eine sog. Energieklasse eingeteilt. Dies ist die Basis für die nachfolgenden Schritte, wie einer Beratung zur Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäude oder für die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans.
Auch wenn nur einzelne Maßnahmen geplant sind, sollte eine Energieberatung vorab erfolgen, um eine Entscheidungsgrundlage zu haben, ob die Maßnahme sinnvoll ist oder ob das Geld bei anderen Maßnahmen besser angelegt wäre. Zudem besteht immer die Gefahr, dass bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle die feuchtetechnische Balance des Gebäudes beeinträchtigt wird und Schimmel auftritt, wo es vorher keinen gab.
Die Energieberatung durch einen Energie-Effizienz-Experten wird auch finanziell gefördert (Stand März 2025):
• 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern
• 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
• 250 Euro einmalig pro WEG bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung
Seit dem 01.07.2023 werden Energieberatungen für Wohngebäude nur noch gefördert, wenn gleichzeitig ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt wird.
Auf Basis einer freien Energieberatung lassen sich Sanierungsmaßnahmen und eine Optimierung des Energieverbrauchs ohne die oftmals hohen Ansprüche der staatlichen oder kommunalen Förderprogramme umsetzen. Lediglich die weniger hohen Anforderungen des GEG (vormals EnEV) müssen eingehalten werden.
Die freie Energieberatung ist für Immobilienbesitzer geeignet, die es bevorzugen, die Kosten der energetischen Sanierungsmaßnahmen von der Steuer abzusetzen und sich den Aufwand bei der Antragstellung und dem Nachweis der Maßnahmen gegenüber den Fördergeldgebern zu sparen. Auch die Unsicherheit, dass Förderprogramme vorzeitig eingestellt werden, entfällt dann.
Viele Randbedingungen bei der Berechnung des Energiebedarfs sind bei einer Energieberatung nach BAFA / KfW Richtlinien strikt vorgegeben. Wenn Sie zum Beispiel einzelne Räume nur noch wenig beheizen, kann das bei der freien Energieberatung berücksichtigt werden. Ansonsten muss die Standardtemperatur von 20°C angerechnet werden. Auch der Warmwasserbedarf kann bei der freien Energieberatung an den tatsächlichen Verbrauch angepasst werden, währen er sonst auf Basis der Wohnfläche ermittelt wird - auch wenn Sie nur noch zu zweit im Haus wohnen. Die freie Energieberatung hat also den Vorteil, dass Sanierungsmaßnahmen entsprechend Ihren individuellen Bedürfnissen geplant werden können und trotzdem - oder gerade deswegen - die gewünschte Energieeinsparung einbringen.