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Erstellung von individuellen Sanierungsfahrplänen

In einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) für Wohngebäude werden die Ergebnisse der Bestandsanalyse der Gebäudehülle und der Anlagentechnik übersichtlich in Bild und Text zusammengefasst und der energetische Zustand des Gebäudes mit den jeweils aktuellen gesetzlichen Anforderungen verglichen, ähnlich einem Energiebedarfsauweis. Darüber hinaus umfasst der iSFP auch Sanierungsmaßnahmen, mit denen das Gebäude Schritt für Schritt oder als Gesamtpaket in einem Zug zu einem Effizienzhaus modernisiert werden kann. Wichtig ist dabei, dass diese Maßnahmen nur Empfehlungen sind. Es besteht (noch) keine gesetzliche Pflicht, die vorgeschlagenen Maßnahmen des iSFP auch tatsächlich durchzuführen.

Wir erstellen individuelle Sanierungsfahrpläne nicht "von oben" herab. Alle Maßnahmen werden Ihnen vorab erläutert und mit Ihnen besprochen und dann erst im Ablauf festgelegt. Der individuelle Sanierungsfahrplan enthält auch geschätzte Kosten für die vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen, die auf Erfahrungswerten oder bereits vorliegenden Angeboten basieren. Demgegenüber gestellt werden auch die berechneten Einsparungen an Energiekosten für Heizung und Warmwasser. Ebenfalls enthalten die Maßnahmen Hinweise auf mögliche Fördermittel.

Die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans ist oftmals eine Voraussetzung, um zusätzliche Fördergelder für energetische Sanierungsmaßnahmen zu erhalten (z.B. 5%-Bonus bei Einzelmaßnahmen, Verdoppelung der förderfähigen Kosten). Auch die Erstellung des iSFP selbst ist förderfähig, wenn dieser von einem Energieberater aufgestellt wird, der, so wie wir, in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes in der Kategorie „Energieberatung für Wohngebäude“ gelistet ist. 

Für die Umsetzung des Sanierungsfahrplans und die Nutzung der Fördermöglichkeiten steht ein Zeitraum von insgesamt 15 Jahren zur Verfügung. Die Umsetzung des Sanierungsfahrplans kann an jeder beliebigen Stelle abgebrochen werden, sie sind also nicht verpflichtet, alle Maßnahmen des iSFP auch umzusetzen. Die Förderung für bereits umgesetzte Maßnahmen muss auch nicht zurückgezahlt werden. Auch besteht keine Pflicht, die Maßnahmen in der vorgeschlagenen Reihenfolge durchzuführen. Die Erstellung eines iSFP ist also unverbindlich aber trotzdem ein sinnvoller Einstieg in die energetische Sanierung eines Gebäudes.