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Ausstellung von Energieausweisen

Energieausweise dienen der Information über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes und sollen einen näherungsweisen Vergleich dieser Eigenschaften von Gebäuden ermöglichen. In gewissen Fällen ist die Ausstellung eines Energieausweises eine gesetzliche Pflicht. Wann und welche Art von Energieausweis sie benötigen, regelt das GEG (Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden - Gebäudeenergiegesetz). Anmerkung: Das GEG wird von Medien und Politikern oftmals auch als "Heizungsgesetz" bezeichnet.

Für Neubauten ist ein Energiebedarfsausweis unter  Zugrundelegung der energetischen Eigenschaften des fertiggestellten Gebäudes auszustellen. Ein Energieverbrauchsausweis auf der Grundlage des erfassten Endenergieverbrauchs darf für Neubauten nicht ausgestellt werden, da hier die benötigten Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre naturgemäß fehlen.

Bei Verkauf, Übertragung oder Teilungserklärung eines bestehenden Gebäude wie auch bei der Vermietung einer Wohnung oder einer sonstigen selbständigen Nutzungseinheit ist ein Energieausweis auszustellen, wenn nicht bereits ein gültiger Energieausweis für das Gebäude vorliegt.

Für Wohngebäude, die weniger als fünf Wohnungen haben und für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt worden ist, ist ebenfalls ein Energiebedarfsausweis auszustellen, wenn das Wohngebäude nicht schon bei der Baufertigstellung das Anforderungsniveau der  Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 (BGBl. I S. 1554) erfüllt hat oder wenn nicht durch spätere Änderungen mindestens das bezeichnete Anforderungsniveau erreicht worden ist. Dann darf auch eine Energieverbrauchsausweis ausgestellt werden.

Für Gebäude mit fünf oder mehr Wohneinheiten darf unabhängig vom Baujahr und vom Sanierungszustand ein Energieverbrauchsausweis auf Basis des Endenergieverbrauchs der letzten drei Abrechnungsperioden erstellt werden.

Bei denkmalgeschützten Gebäuden muss unabhängig von der Anzahl der Wohnung bei Vermietung oder Verpachtung oder bei Verkauf kein Energieausweis ausgestellt sein.​

Wir stellen Energieausweise für Wohngebäude aus, sowohl bei Neubau als auch nach einer Sanierung oder Umbau/Erweiterung bestehender Gebäude.