Baubegleitung bei Sanierungsmaßnahmen und Neubau
Energieeffizientes Bauen und Sanieren sind komplexe technische Vorhaben, die hohe fachliche Anforderungen an alle am Bau Beteiligten stellen. Qualifizierte Energieberater mit Ausbildung zum Energieeffizient-Experten helfen dem Bauherren die Kontrolle zu bewahren, wenn es um eine energetisch hochwertige Bauausführung geht. Für viele Kreditprogramme und Zuschüsse ist die Einbindung dieser Experten auch von den Fördergeldgebern vorgeschrieben.
Um Missverständnisse gleich zu Anfang auszuräumen. Eine Baubegleitung umfasst keine Bauplanung, keine Bauantragstellung, keine statische Berechnung und auch keine Bauleitung. Es werden auch keine Angebote eingeholt oder Baumaterialien beschafft. Dies ist Aufgabe von Generalunternehmern, Fachhandwerkern oder anderer Fachleute. Das hat auch versicherungstechnische Gründe. Vor allem aber muss der Energieeffizienz-Experte unabhängig bleiben und darf kein wirtschaftliches Interesse an der Bauausführung haben.
Warum dann überhaupt eine Baubegleitung? Die (energetische) Baubegleitung stellt sicher, dass beim Neubau eines Effizienzhauses oder einer Sanierung die energetischen Ziele und Anforderungen des Bauvorhabens erreicht werden. Dazu werden die ordnungsgemäße Ausführung der Baumaßnahmen überwacht und die Übereinstimmung mit der energetischen Fachplanung dokumentiert und in einer Hausakte zusammenfasst.
Die Baubegleitung kann je nach Stand und Güte der Vorplanung auch beinhalten, dass der Energieberater Empfehlungen und Mindestvorgaben für energetisch wirksame Bauteile der Gebäudehülle, für die Ausführung von Anschlussdetails und für die Anlagentechnik gibt, so dass die entsprechenden Fachplaner diese berücksichtigen können. Außerdem erfolgt eine Baubegleitung gerade bei kleinen, privaten Projekten oftmals viel engmaschiger, als die Bauleitung durch den Architekten oder einen Ingenieur einer Baufirma. Im Regelbetrieb der Baustelle ist der Baubegleiter mindestens zweimal die Woche vor Ort, je nach Baufortschritt auch öfters. Weiterhin sind die Aufgaben der energetischen Baubegleitung andere, als die des Bauleiters.
Letztendlich beinhaltet die Baubegleitung durch den Energieeffizienz-Experten auch, dass die Erreichung der geforderten Ziele gegenüber Fördergeld-, und Kreditgebern nach Abschluss der Baumaßnahmen bestätigt wird und bei einer Überprüfung auch nachgewiesen werden kann.
Bei Bestandsgebäuden kann die Baubegleitung gefördert werden, wenn eine energetische Sanierung über das BAFA-Programm für Einzelmaßnahmen nach der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) bei folgenden Maßnahmen bezuschusst wird:
• Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
• Anlagentechnik (außer Heizung)
• Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) bei Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
Der Zuschuss beträgt 50 % der förderfähigen Ausgaben. Die förderfähigen Ausgaben sind auf 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, und bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt auf maximal 20.000 Euro beschränkt.
Die Baubegleitung wird bei Bestandsgebäuden ebenfalls gefördert, wenn eine Komplett-Sanierung zu einem Effizienzhaus 85 oder besser über das Programm 261 (Kredit und Tilgungszuschuss) bei der KfW durchgeführt wird. Der Zuschuss beträgt auch hier 50 % der förderfähigen Ausgaben. Die förderfähigen Ausgaben sind auf 10.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, und bei Mehrfamilienhäusern (auch WEG) mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 4.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt auf maximal 40.000 Euro beschränkt.
Bei Neubauten von Wohngebäuden gibt es über die BEG keinen Zuschuss für eine Baubegleitung, die Kosten können aber im Rahmen der folgenden Programme durch zinsgünstige Kredite gefördert werden, wenn das gesamte Bauvorhaben über einen dieser Kredite ebenfalls gefördert wird:
• Neubau im Niedrigpreissegment (Kredit 296)
• Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung (Kredit 297)
• Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (Kredit 298)
• Wohneigentum für Familien – Neubau (Kredit 300)
Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist bei diesen KfW-Programmen seitens des Kreditgebers schon ab der Antragstellung verpflichtend vorgegeben.