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Energieausweise für Baudenkmale

Bisher muss bei der Vermietung bzw. Verpachtung und beim Verkauf von denkmalgeschützen Wohngebäuden kein Energieausweis vorgelegt werden. Mit Einführung des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) wird die Energieausweisplicht auch für denkmalgeschütze Gebäude eingeführt (Stand: Kabinettsbeschluss vom 13.5.2026)

Der Energieausweis kann als Energieverbrauchsausweis oder Energiebedarfsausweis erstellt werden. Wann und welche Art von Energieausweis sie benötigen, regelt das GModG (Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden).

Wir stellen auch jetzt schon Energieausweise für denkmalgeschütze Wohngebäude aus, sowohl bei für die o.g. Zwecke als auch nach einer Sanierung oder Umbau/Erweiterung bestehender Gebäude.