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hydraulischer Abgleich (für Endkunden, Hausverwaltungen und Firmen)

Beim hydraulischen Abgleich wird, auf Basis der raumweisen Heizlastberechnung, die Heizungsanlage so eingestellt, dass jeder Heizkörper oder jeder Fußbodenheizkreis genau die Wassermenge erhält, die er benötigt, um den Raum ausreichend aufheizen zu können. Dazu werden die Massenströme und Einstellwerte für Heizkörperventile ermittelt, die Parameter der Pumpeneinstellung wie Förderhöhe und Volumenstrom sowie die Vorlauftemperatur und die Spreizung festgelegt. Der hydraulische Abgleich teilt sich in einen Berechnung dieser Einstellwerte und die praktische Anwendungen der Einstellwerte auf. Den praktischen Teil übernimmt immer das verantwortliche Heitungsbauunternehmen. Das Unternehmen bestätig auch die Durchführung des hydraulischen Abgleichs im dem VdZ-Formular. 

Die Berechnung des hydraulischen Abgleichs beinhaltet zudem die Überprüfung der Heizleistungen vorhandener Heizkörper oder im Neubau die Auslegung der Heizflächen. Im Bestand werden zu klein dimensionierte Heizflächen identifiziert und können dann – insbesondere für den effizienten Betrieb einer Wärmepumpe – gezielt optimiert oder ausgetauscht werden.

Das Ergebnis des hydraulischen Abgleichs ist im Idealfall eine gleichmäßige Wärmeverteilung im Gebäude, die Vermeidung unterdimensionierter oder unterversorgter Heizkörper, Vermeidung von Geräuschen der Heizungsanlage, niedrigere Vorlauftemperaturen (wichtig für Wärmepumpen) – und geringerer Energieverbrauch.  

Der hydraulische Abgleich nach Verfahren B ist nach § 60c des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) beim Einbau einer neuen, wassergeführten Heizungsanlage in Gebäuden ab sechs Wohn- oder Nutzeinheiten gesetzlich vorgeschrieben – dies gilt gleichermaßen für Bestandsbauten und Neubauten. Unabhängig von der Gebäudegröße ist der hydraulische Abgleich nach Verfahren B notwendige Voraussetzung für die Inanspruchnahme von staatlichen Fördermitteln (KfW, BAFA) für den Heizungstausch, beim  Neubau oder bei einer Anlagenoptimierung.

Die Erstellung der hydraulischen Abgleichs wird als Teil der Fachplanung und Baubegleitung im Rahmen der staatlichen Förderprogramme bezuschusst.